Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anbieter und Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge über Webdesign, Webentwicklung, E-Commerce, individuelle Software, Suchmaschinenoptimierung, Beratung und laufende Betriebsleistungen zwischen Renato Krcelic, kompletta studio, Franklinstrasse 6, 8050 Zürich (nachfolgend «kompletta studio»), und seinen Kundinnen und Kunden. Abweichende Vereinbarungen in einer Offerte oder Auftragsbestätigung gehen diesen AGB vor.

2. Offerte und Vertragsabschluss

Darstellungen, Pakete und Preisangaben auf der Website sind unverbindliche Einladungen zur Kontaktaufnahme. Ein Vertrag entsteht, wenn eine individuelle Offerte oder Auftragsbestätigung schriftlich oder per E-Mail angenommen wird. Die AGB werden vor der Annahme zugänglich gemacht und bilden zusammen mit der Offerte den Vertrag.

3. Leistungsumfang und Änderungen

Der konkrete Umfang ergibt sich aus der angenommenen Offerte. Korrekturen innerhalb des vereinbarten Umfangs sind in einem üblichen und verhältnismässigen Rahmen enthalten. Zusätzliche Seiten, Funktionen, Integrationen, Inhalte oder grundlegende Richtungswechsel gelten als Änderungswünsche. kompletta studio informiert vor deren Umsetzung über Auswirkungen auf Preis und Termin; Mehrkosten entstehen nur nach Zustimmung.

4. Mitwirkung der Kundschaft

Die Kundschaft stellt benötigte Informationen, Zugänge, Freigaben, Texte, Bilder, Logos und sonstige Inhalte rechtzeitig zur Verfügung und prüft Entwürfe innert angemessener Frist. Sie gewährleistet, dass bereitgestellte Inhalte verwendet werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen. Verzögerungen oder Zusatzaufwand, die durch verspätete, unvollständige oder nachträglich geänderte Vorgaben entstehen, können Termine und Kosten angemessen beeinflussen.

5. Termine und Freigaben

Genannte Produktionszeiten beginnen, sobald Konzept und Umfang freigegeben, die Anzahlung eingegangen und alle notwendigen Inhalte und Zugänge vorhanden sind. Angaben wie «live in 2 Tagen» sind Zielzeiten für den beschriebenen Standardumfang. Sie sind nur verbindliche Fixtermine, wenn dies in der Offerte ausdrücklich zugesichert wird. Termine verlängern sich angemessen bei Änderungswünschen, verspäteter Mitwirkung, Störungen von Drittanbietern oder höherer Gewalt.

6. Preise und Zahlung

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken. kompletta studio ist derzeit nicht mehrwertsteuerpflichtig; entsprechend wird keine Mehrwertsteuer erhoben. Sofern die Offerte nichts anderes vorsieht, sind 50 % des Projektpreises bei Auftragserteilung und 50 % nach Fertigstellung vor der Liveschaltung fällig. Wiederkehrende Betriebsleistungen werden jährlich im Voraus verrechnet. Rechnungen sind innert 10 Tagen zu bezahlen.

Gebühren Dritter, insbesondere für Domains, E-Mail-Dienste, kostenpflichtige Software, Transaktionen, Werbung oder externe Lizenzen, sind nur enthalten, wenn die Offerte dies ausdrücklich festhält.

7. Abnahme und Mängel

Nach Bereitstellung zur Abnahme prüft die Kundschaft das Werk innert 10 Arbeitstagen und meldet erkennbare Abweichungen von der vereinbarten Leistung nachvollziehbar. Erfolgt keine Meldung und wird die Website produktiv genutzt, gilt sie hinsichtlich erkennbarer Mängel als abgenommen. Berechtigte Mängel werden innert angemessener Frist kostenlos nachgebessert. Zwingende gesetzliche Rechte und Ansprüche wegen bei der Prüfung nicht erkennbarer Mängel bleiben vorbehalten.

Keine Mängel sind insbesondere Geschmacksänderungen nach Freigabe, Fehler in gelieferten Inhalten, Änderungen externer Plattformen oder Browser sowie Resultate, die nicht ausdrücklich zugesichert wurden. Rankings, Besucherzahlen, Umsatz oder Werbeerfolg können nicht garantiert werden.

8. Rechte an Inhalten, Design und Code

Von der Kundschaft bereitgestellte Inhalte bleiben deren Eigentum. Nach vollständiger Bezahlung erhält die Kundschaft ein zeitlich und räumlich unbeschränktes, nicht ausschliessliches Recht, die projektspezifische Website für eigene Zwecke zu betreiben, zu ändern und durch Dritte ändern zu lassen. Auf Wunsch wird Zugang zum projektspezifischen Repository gewährt oder dieses übergeben, soweit keine Rechte Dritter entgegenstehen.

Vorbestehende oder allgemein wiederverwendbare Templates, Komponenten, Bibliotheken, Automationen, Arbeitsabläufe und Know-how verbleiben bei kompletta studio bzw. den jeweiligen Rechteinhabern. Die Kundschaft erhält daran die für den vertragsgemässen Betrieb erforderlichen Nutzungsrechte. Open-Source-Software und Dienste Dritter unterliegen ihren eigenen Lizenzbedingungen. kompletta studio darf ein öffentlich veröffentlichtes Projekt als Referenz nennen und zeigen, sofern die Kundschaft nicht schriftlich widerspricht.

9. Hosting, CMS und Dienste Dritter

Die technische Lösung kann insbesondere Astro, Cloudflare, GitHub, TinaCMS/TinaCloud sowie Domain-, E-Mail-, Analyse-, Buchungs-, Zahlungs- oder Versanddienste Dritter nutzen. Für diese Leistungen gelten ergänzend die Bedingungen der jeweiligen Anbieter. kompletta studio wählt und konfiguriert solche Dienste sorgfältig, kann aber deren ununterbrochene Verfügbarkeit, unveränderte Funktionen oder dauerhafte Preisgestaltung nicht garantieren.

Die Kundschaft schützt ihre Zugänge und bestimmt, welche Personen Zugriff auf Repository, CMS und externe Konten erhalten. Notwendige Anpassungen aufgrund wesentlicher Änderungen externer Dienste werden nach Möglichkeit angekündigt; sie können ausserhalb der laufenden Pauschale separat offeriert werden, wenn sie über gewöhnliche Wartung hinausgehen.

10. Jährlicher Rundum-Betrieb

Der Rundum-Betrieb umfasst die in der Offerte bezeichneten Leistungen, typischerweise Hosting, SSL, technische Updates, Backups, Überwachung und Support. Kleine Inhaltsänderungen sind nur im ausdrücklich vereinbarten Umfang enthalten; neue Seiten, Funktionen, Designs oder Integrationen werden separat offeriert.

Die Laufzeit beträgt ein Jahr ab Liveschaltung beziehungsweise Vertragsbeginn und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht spätestens 30 Tage vor Ablauf schriftlich oder per E-Mail gekündigt wird. Bei Vertragsende unterstützt kompletta studio gegen angemessene Vergütung bei einer technisch möglichen Übergabe. Externe Gebühren und bereits bezahlte Jahresleistungen werden nicht zeitanteilig zurückerstattet, sofern keine abweichende Vereinbarung besteht.

11. Vorzeitige Beendigung und Zahlungsverzug

Wird ein Projekt vor Fertigstellung auf Wunsch der Kundschaft beendet, sind die bis dahin erbrachten Leistungen und nicht stornierbaren Drittkosten zu bezahlen; geleistete Anzahlungen werden angerechnet. Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund beenden, insbesondere wenn eine wesentliche Pflicht trotz schriftlicher Aufforderung und angemessener Nachfrist nicht erfüllt wird.

Bei Zahlungsverzug darf kompletta studio nach schriftlicher Mahnung und angemessener Nachfrist Arbeiten oder laufende Leistungen vorübergehend aussetzen. Der Zugriff auf bereits vollständig bezahlte Kundendaten und vertragsgemäss geschuldete Arbeitsergebnisse bleibt vorbehalten.

12. Haftung

kompletta studio haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden und in weiteren Fällen, in denen eine Haftungsbeschränkung gesetzlich unzulässig ist. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung, soweit gesetzlich zulässig, auf den vorhersehbaren, direkten Schaden und insgesamt auf die im betroffenen Projekt beziehungsweise in den vorangegangenen zwölf Monaten bezahlte Vergütung beschränkt.

Soweit gesetzlich zulässig, besteht keine Haftung für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn, Datenverluste trotz vertragsgemässer Sicherung, eigenmächtige Änderungen durch die Kundschaft oder Dritte sowie Ausfälle oder Sicherheitsvorfälle externer Anbieter, die kompletta studio nicht zu vertreten hat.

13. Vertraulichkeit und Datenschutz

Beide Parteien behandeln nicht öffentliche geschäftliche und technische Informationen der anderen Partei vertraulich. Personendaten werden nur bearbeitet, soweit dies zur Vertragsabwicklung, zum Betrieb oder zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten erforderlich ist. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung.

14. Schlussbestimmungen

Es gilt schweizerisches Recht. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Zürich. Zwingende Gerichtsstände, insbesondere für Konsumentinnen und Konsumenten, bleiben vorbehalten. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag wirksam; die unwirksame Bestimmung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.

Änderungen dieser AGB gelten für neue Verträge ab ihrer Veröffentlichung. Änderungen für laufende Betriebsverträge werden mindestens 30 Tage im Voraus mitgeteilt. Bei einer wesentlichen nachteiligen Änderung kann die Kundschaft auf deren Inkrafttreten kündigen.

Stand: Juli 2026